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Fluggastrechte

Venedig - Airport Marco Polo
Venedig - Airport Marco Polo Flughafen



Wann besteht ein Recht auf Entschädigung?

Venedig - Airport Marco Polo
Venedig - Airport Marco Polo Flughafen



Das Reisen mit einem Flugzeug ist dank der günstigen Preise in der heutigen Zeit keine Besonderheit mehr. Doch kommt es bei der Reise nach Italien oder zurück zu Verspätungen oder gar zu Flugausfällen, dann ist guter Rat teuer. Hier ist eine kleine Zusammenfassung der Fluggastrechte.


Wann besteht ein Recht auf Entschädigung?

Im Februar 2005 trat die aktuelle Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 in Kraft, in der geregelt wird, welche Versorgungs- und Ausgleichsleistungen Flugpassagieren bei welchen Voraussetzungen zustehen. Diese Verordnung gilt für alle Flugreisen und Pauschalreisen. Einzige Bedingung: Bei einer EU-Airline muss der Start oder die Landung in einem europäischen Land erfolgen oder bei einer Nicht-EU-Airline mit dem Start von einem europäischen Flughafen. Ein Recht auf eine Entschädigung oder Ausgleichszahlung greifen im Falle einer Flugverspätung von mehr als 3 bzw. 5 Stunden, bei Flugausfall sowie bei Flugüberbuchung und bei einer Anschlussverspätung. Sie gelten auch rückwirkend für Flüge der letzten 3 Jahre.


Flugverspätung

Venedig - Airport Marco Polo
Venedig - Airport Marco Polo Flughafen


Die Rechte des Fluggastes im Einzelnen:

Flugverspätung


Es besteht ein Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sich die Ankunft am Zielflughafen um mehr als 3 Stunden verzögert. Zu welcher Zeit der Flug startete, ist also nicht relevant. Ausschlaggebend ist der Zeitraum des Öffnens der Tür, nicht den des Aufsetzens des Flugzeuges auf der Landebahn oder des Stehenbleibens. Die genaue Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Verspätung und der Länge der Flugstrecke.


Flugverspätung für Anschlussflüge

Nach der neuen Fluggastrecht-Verordnung hat der Reisende nun auch ein Recht auf eine Entschädigung, wenn er seinen Anschlussflug durch eine nur leichte Verspätung des Zubringerfluges verpasst. Ausschlaggebend ist auch hier eine Verspätung am Ziel und nicht bereits beim Start.


Flugausfall/Flugumbuchung

Venedig - Airport Marco Polo
Venedig - Airport Marco Polo Flugfeld


Flugausfall

Es versteht sich von selbst, dass bei einem gestrichenen Flug, welches durch ein Verschulden der Airline zustande kam, dem Fluggast eine Entschädigung zusteht. Sollte die Fluglinie jedoch mindestens 14 Tage vor dem Abflug dem Fluggast darüber informieren, so entfällt der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.

Flugumbuchung

Es kann vorkommen, dass Flüge bei Nichtauslastung zusammengelegt oder bei Überbuchung umgebucht werden. Dann liegt ein Verschulden der Airline vor und dem Fluggast stehen eine Entschädigung sowie eine Ersatzbeförderung zu. Dies gilt nicht, wenn der Passagier eine Verzögerung selbst verschuldet hat (zum Beispiel bei zu spätes Einchecken, unvollständige Reiseunterlagen)


Streik

Venedig - Airport Marco Polo
Venedig - Airport Marco Polo Ankunftebene


Streik

Bei einem Streik besteht grundsätzlich kein Recht auf Entschädigung. Jedoch kann der Fluggast in diesem Fall durch die EU-Verordnung einen ersatzweisen Transport zum nächstmöglichen Zeitpunkt geltend machen. Ein Recht auf eine Entschädigung kann der Fluggast jedoch geltend machen, wenn der Abflug nicht in die unmittelbare Streikphase fällt. Auf der Webseite der einzelnen Airlines werden die Passagiere immer über den genauen Stand bei einem Streik informiert.


Unwetter

Hier wird am häufigsten zwischen den Airlines und den Passagieren gestritten. Denn möchte der Fluggast eine Entschädigung geltend machen, so muss er nachweisen, dass die Fluggesellschaft durch eigenes Verschulden bei Unwetter nicht starten oder nur verspätet landen konnte. Ein Grund wäre zum Beispiel, wenn die Fluggesellschaft von einem Wintereinbruch überrascht wurde und nicht genügend Enteisungsmaschinen bereitstellen konnte. Dies wird sie jedoch verständlicherweise nicht zugeben. Einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Entschädigung seitens der Airlines besteht bei Unwetter nicht.



Venedig - Airport Marco Polo
Venedig - Airport Marco Polo Flughafen


Sein Recht bei der Fluglinie durchsetzen

Kommt es zu Unregelmäßigkeiten am Flughafen Venedig Marco Polo oder dem Flughafen Treviso, können die Fluggäste sich auf Ihre Fluggastrechte berufen. Leider bedeutet einen Anspruch haben jedoch oft nicht auch, dass der Passagier anstandslos Anspruch erhält. Oftmals blocken die Fluggesellschaften gerne oder schieben die Verantwortung von Verspätungen oder Flugausfällen einer "höheren Gewalt" oder "außergewöhnlichen Umständen" zu, für die sie nicht verantwortlich sind. Eine weitere sehr beliebte Taktik ist das Verunsichern und Zermürben des Fluggastes durch einen langen Rechtsstreit, wenn dieser auf seinem Recht besteht.

Sie rechnen damit, dass viele Passagiere einen mitunter jahrelangen Streit vor Gericht oder den Gang zum teuren Rechtsanwalt scheuen. Doch es gibt inzwischen Dienstleister wie flightright, die sich ausschließlich mit den berechtigten Forderungen der Fluggäste beschäftigen und diese notfalls auch vor Gericht durchsetzen. Dabei arbeiten sie nach dem Prinzip, dass sie bei einer Ausgleichszahlung 25% der Summe als Provision einbehalten. Sollte es jedoch vor Gericht zu keiner Ausgleichszahlung kommen, so muss der Fluggast auch keine Gebühren an das Unternehmen zahlen, im Gegensatz zu einem Anwalt, der sein Geld in jedem Fall verlangt. Diese Reiserechts-Dienstleister übernehmen den gesamten Schriftverkehr, der Geschädigte muss sich um nichts mehr kümmern und kann in Ruhe seine nächste Venedig-Reise planen.